Technische Prüfungen
Als Ingenieurbüro für Maschinenbau führen wir technische Prüfungen durch.
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Wiederkehrende Prüfung gem. § 8 AM-VO
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Abnahmeprüfung gem. § 7 AM-VO
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Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen gem. § 9 AM-VO
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Prüfung nach Wiederaufstellung gem. § 10 AM-VO
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Gutachtenerstellung bei Adaptierungen und Umbauten
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Prüfung von individuell gefertigten Lastaufnahmemitteln auf Basis einer von uns erstellten Konformitätserklärung (CE) mit entsprechenden Dokumenten gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Tragfähigkeitsnachweis,Festigkeitsberechnung,Bedienungsanleitung)
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Arbeitsplatzevaluierungen
Auszug aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz:
Jedes Unternehmen hat die Verpflichtung die Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz sicherzustellen. Aus diesem Grund müssen Arbeitsmittel regelmäßig auf deren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Die wiederkehrende Prüfung muss mindestens folgende Prüfinhalte umfassen:
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Prüfung von verschleißbehafteten Komponenten wie Bremsen, Kupplungen, Rollen, Räder und Tragmittel
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Einstellung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und Sicherheitseinrichtungen wie Lastkontrolleinrichtungen, Bewegungsbegrenzungen
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Funktionsprüfung sicherheitsrelevanter Bauteile wie Schalteinrichtungen, Notausschaltvorrichtungen, Lichtschranken, Bewegungssensoren, Kontaktleisten, Schaltmatten, Warn- und Signaleinrichtungen, Verriegelungen
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bei Arbeitskörben auch die Eignung des Arbeitsmittels (Kran, Hubstapler oder mechanische Leiter), mit dem der Arbeitskorb gehoben wird.