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Erforderliche Unterlagen
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Fahrzeugdokument
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Teilegutachten (z.B.: TÜV, ABE, Ziviltechnikergutachten etc.) oder
Freigabe des Fahrzeugherstellers -
eventuell Bestätigung über den sach- und fachgerechten Umbau
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eventuell Nachweis über optische Achsvermessung, Tachoangleichung etc.
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Weitere Nachweise können erforderlich sein
Vorgehensweise
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Uns kontaktieren um Abzuklären ob eine Genehmigung lt.§ 33 KFG überhaupt möglich ist bzw. welche Unterlagen eforderlich sind
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Termin mit uns vereinbaren
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Mit Unterlagen und Fahrzeug zum Termin erscheinen
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Betrifft die Änderung zulassungsrelevante Daten, ist dies der Zulassungsstelle mitzuteilen (neuer Zulassungsschein wird ausgestellt)
Rufen Sie uns an wir beraten Sie gerne!

Fahrzeugtypisierungen lt. §33 KFG
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