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Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugdokument

  • Teilegutachten (z.B.: TÜV, ABE, Ziviltechnikergutachten etc.) oder
    Freigabe des Fahrzeugherstellers

  • eventuell Bestätigung über den sach- und fachgerechten Umbau

  • eventuell Nachweis über optische Achsvermessung, Tachoangleichung etc.

  • Weitere Nachweise können erforderlich sein

 

Vorgehensweise

  • Uns kontaktieren um Abzuklären ob eine Genehmigung lt.§ 33 KFG überhaupt möglich ist bzw. welche Unterlagen eforderlich sind

  • Termin mit uns vereinbaren

  • Mit Unterlagen und Fahrzeug zum Termin erscheinen

  • Betrifft die Änderung zulassungsrelevante Daten, ist dies der Zulassungsstelle mitzuteilen (neuer Zulassungsschein wird ausgestellt)

    Rufen Sie uns an wir beraten Sie gerne!

Fahrzeugtypisierungen lt. §33 KFG
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